WIDERRUFSBEDINGUNGEN

Widerrufsbelehrung nach FAGG 

Widerrufsrecht

Wenn Sie von uns nur die Leistung „Kurs“ ohne Unterkunft, Liftkarte oder sonstige Nebenleistungen gebucht haben, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Snowsports GmbH, Holetschekgasse 60, 1210 Wien, Telefonnummer: 0043 650 500 5522, E-Mail: office(xmsAt)snowsports(xmsDot)at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Rücktritt des Kunden vom Vertrag  

1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise 

a) Rücktritt ohne Stornogebühr 

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: 

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. 

In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. der Kaufbedingungen vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. 

Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. 

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. 

b) Anspruch auf Ersatzleistung 

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. 

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen. 

c) Rücktritt mit Stornogebühr 

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. 

Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 

Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze: 

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:           10 %
  • ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn:        20 %
  • ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn:        50 %
  • ab 9. bis 4. Tag vor Reisebeginn:            65 %
  • ab 3.Tag vor Reisebeginn:                        85 %.

Rücktrittserklärung 

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung der Reise) ist vor Reisebeginn ausschließlich schriftlich per Email an office(xmsAt)snowsports(xmsDot)at möglich.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde die Reise nicht antritt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er den Reiseantritt wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 85 Prozent des Reisepreises zu bezahlen. 

Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden. 

2. Absicherung des bezahlten Reisebetrages durch die „Europäische Reiseversicherung AG“ 

Durch die Bezahlung einer Versicherungsprämie sofort mit der Reisebuchung kann eine Stornoversicherung bei der „Europäischen Reiseversicherung AG“, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Erstattung der Reisekosten durch die Europäische Reiseversicherung AG ist der Nachweis eines von der Versicherung umfassten Reisestorno- bzw. Reisabbruchgrundes. 

Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Höhe des zu versichernden Reisepreises. Nähere Information zur Stornoversicherung bei der „Europäischen Reiseversicherung AG“ sind unter folgendem Link zu finden: https://service.europaeische.at/doc/de/Informationsblatt_KomplettSchutz-IPID-KS_2021-DE-001.pdf 

Prüfungsgebühren für Wiederholungsprüfungen können nicht abgesichert werden.

 

KAUFbedingungen

1. Buchung / Vertragsabschluss 

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. Die Buchung erfolgt per Internet über die Homepage www.snowsports.at. Die Teilnahme ist nur bei rechtzeitiger Anmeldung und vollständiger Bezahlung der Reisegebühren möglich. Die Buchung über die Homepage gilt als verbindlich! Mit der Buchung wird die körperliche und gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an der Reise (bzw. dem Kurs) sowie die Erfüllung der sportlichen und sonstigen Kursvoraussetzungen seitens des Anmeldenden bestätigt. Aufgrund großer Nachfrage kann der Anmeldeschluss unter Umständen vorverlegt werden.

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers 

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson körperlich und gesundheitlich geeignet ist und alle sonstigen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen. 

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung 

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten. 

2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung

Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand. 

 3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen 

Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. 

4. Reisen mit besonderen Risken 

Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter, Alpinkursen, Skilehrer- und Snowboardlehrerkursen, Technikkursen) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. 

Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen. 

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen 

5.1. Gewährleistung 

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert.

Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. 

5.2. Schadenersatz 

Weder der Veranstalter noch die Ausbilder, Trainer, Betreuer, Guides, haften, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, für Unfälle und Schäden die dem Teilnehmer entstehen. Davon ausgenommen sind  Personenschäden der Teilnehmer. Die Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden Dritter oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. 

Fehlende Unfall- oder Haftpflichtversicherung liegt ausschließlich im Risikobereich des Teilnehmers. 

Skifahren und Snowboarden sind Risikosportarten, bei denen Unfälle und Verletzungen passieren können. Der Kunde ist verpflichtet vor Buchung der Reise die konkreten Inhalte des zu buchenden Kurses zu prüfen und diesen nur zu buchen, wenn er die sportlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Veranstalter haftet nicht für die Schnee-, Pisten-, Gelände- und Wetterbedingungen und allfällige Hindernisse. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Kursen um Berufsausbildungen auf hohem sportlichen und inhaltlichen Niveau handelt und er selbst dafür verantwortlich ist, die Voraussetzungen stets an jedem Tag zu erfüllen. Da es sich um eine Berufsausbildung handelt und die Ausbildung auch umfasst, dass die Kunden später selbst Ski- und Snowboardschüler unterrichten und guiden, ist es notwendig auch pisten-bzw. geländemäßig und wettertechnisch anspruchsvolle Fahrten zu absolvieren. Der Kunde ist selbst für die entsprechenden Eignungen und Voraussetzungen verantwortlich, den Veranstalter trifft keine Haftung.  

Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teil der Ausbildung auch das Fahren unter erschwerten Bedingungen ist, weil dies zum Anforderungsprofil eines Ski- oder Snowboardlehrers gehören: wie Buckelpisten, Eispisten, steile und flache Pisten, hängende Pisten, Pisten mit wenig oder zum Teil fehlendem Schnee, Pisten mit unterschiedlichen Schnee- und Eisbedingungen, Rennverhältnisse, Tiefschnee, Bruchharsch, Nassschnee, Hindernisse im Gelände,  Funparks, Wälder, Nebel, Schneefall, Regen, schlechte Sicht, Eisknollen, versteckte Steine und Felsen, Training mit Übungsmaterialien und wechselnder Skiausrüstung. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es in seinem Verantwortungsbereich liegt, sein Fahrkönnen selbst einzuschätzen und Übungen und Fahrten nicht mitzumachen, die über seinem Fahrkönnen und/oder seiner körperlichen Verfassung liegen. Weder dem Veranstalter noch den Ausbildern, Trainern und Betreuern ist es möglich, das Fahrkönnen der Kunden für jede einzelne Übung und Fahrt einzuschätzen. 

5.3. Mitteilung von Mängeln 

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. 

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen 

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. 

Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren ab Antritt der Reise geltend gemacht werden. 

Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. 

Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. 

7. Rücktritt vom Vertrag 

7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise 

a) Rücktritt ohne Stornogebühr 

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: 

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. 

In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. 

Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. 

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. 

b) Anspruch auf Ersatzleistung 

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. 

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen. 

c) Rücktritt mit Stornogebühr 

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. 

Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. 

Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze: 

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:           10 %
  • ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn:        20 %
  • ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn:        50 %
  • ab 9. bis 4. Tag vor Reisebeginn:            65 %
  • ab 3.Tag vor Reisebeginn:                        85 %.

Rücktrittserklärung 

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung der Reise) ist vor Reisebeginn ausschließlich schriftlich per Email an office(xmsAt)snowsports(xmsDot)at möglich.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde die Reise nicht antritt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er den Reiseantritt wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 85 Prozent des Reisepreises zu bezahlen. 

Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden. 

7.2. Absicherung des bezahlten Reisebetrages durch die „Europäische Reiseversicherung AG“ 

Durch die Bezahlung einer Versicherungsprämie sofort mit der Reisebuchung kann eine Stornoversicherung bei der „Europäischen Reiseversicherung AG“, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Erstattung der Reisekosten durch die Europäische Reiseversicherung AG ist der Nachweis eines von der Versicherung umfassten Reisestorno- bzw. Reisabbruchgrundes. 

Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Höhe des zu versichernden Reisepreises. Nähere Information zur Stornoversicherung bei der „Europäischen Reiseversicherung AG“ sind unter folgendem Link zu finden: https://service.europaeische.at/doc/de/Informationsblatt_KomplettSchutz-IPID-KS_2021-DE-001.pdf 

Prüfungsgebühren für Wiederholungsprüfungen können nicht abgesichert werden.

7.3. Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise 

a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: 

  • bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
  • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, 
  • bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. 

Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen. 

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. 

c) Der Veranstalter ist von der Vertragserfüllung befreit, wenn das Wetter und die Schneelage vor Ort die Durchführung der gebuchten Reise nicht erlaubt. Es liegt im Ermessen des Veranstalters festzulegen, ob die Wetter- und Schneelage die Durchführung erlaubt oder nicht.

c) In den Fällen a), b) und c) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu. Bei Rücktritten des Veranstalters nach Punkt 7.3. Abs. a), b) und c) wird kein Ersatz für allfällig entstandene Aufwendungen des Kunden geleistet, dies umfasst auch nicht beim Veranstalter, sondern bei Dritten gebuchte Anreisen (Flugkosten, Bahnkosten, etc.) oder zusätzliche Übernachtungskosten, oder Kosten für die Erteilung von Einreisebewilligungen. Bereits einbezahlte Reisebeiträge sowie Prüfungsgebühren werden im Falle einer Absage zur Gänze rückerstattet.

7.4. Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise 

Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung nach Reiseantritt dann befreit, 

a) wenn die Reise aufgrund höherer Gewalt abgebrochen werden muss, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. 

b) wenn das Wetter und die Schneelage vor Ort die weitere Durchführung der gebuchten Reise nicht erlaubt. Es liegt im Ermessen des Veranstalters festzulegen, ob die Wetter- und Schneelage weitere Durchführung erlaubt oder nicht.

c) wenn sich der Kunde grob ungebührlich verhält; sexistische, rassistische oder beleidigende Handlungen oder Aussagen setzt; Schäden verursacht (auch in den Hotels in denen übernachtet wird oder der Kurs abgehalten wird); Anwesenheiten unentschuldigt nicht einhält; das Alkohol- und Rauchverbot während der Kurszeiten nicht einhält; die Helmpflicht nicht einhält; die Kursvoraussetzungen nicht erfüllt; die bei Reiseantritt bekanntgegebenen Verhaltensregeln nicht einhält. Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter bei Ansprüchen Dritter, die gegen den Veranstalter aufgrund des Verhaltens des Kunden gerichtet werde, diesen schad -und klagslos zu halten.

In Fällen des berechtigten Rücktritts nach Antritt der Reise durch den Veranstalter gem. Absatz a), b) und c) dieses Punktes erhält der Kunde den eingezahlten Preis nicht zurück und erhält auch keinen Ersatz für allfällig entstandene Aufwendungen, dies umfasst auch nicht beim Veranstalter, sondern bei Dritten gebuchte Anreisen (Flugkosten, Bahnkosten, etc.) oder zusätzliche Übernachtungskosten oder Kosten für die Erteilung von Einreisebewilligungen.

8. Änderungen des Vertrages 

8.1. Preisänderungen 

Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Erhöhung der Preise  von Beförderungsmitteln (Liftkosten, Seilbahnkosten) oder von Hotelkosten. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. 

Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. 

Ab dem 20. Tag vor dem Anreisetermin gibt es keine Preisänderung. 

Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.). 

9. Auskunftserteilung an Dritte 

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Anschrift des Hotels bekanntzugeben. 

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